GEG 2024: Neue Pflichten für Bezirksschornsteinfeger
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 bringt erweiterte Pflichtaufgaben für Schornsteinfeger. Energetische Inspektion, Beratungspflichten und mehr.
GEG 2024: Was sich für Bezirksschornsteinfeger ändert
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der seit 1. Januar 2024 geltenden Fassung erweitert das Aufgabenfeld des Bezirksschornsteinfegers im Bereich Heizungsprüfung und Beratung. Wichtig zur Einordnung: Die klassische Feuerstättenschau ist weiterhin im SchfHwG / in der KÜO geregelt — das GEG ergänzt sie um zusätzliche energie- und beratungsbezogene Aufgaben.
Die wichtigsten neuen Pflichten
Heizungs-Check und energetische Bewertung (§§ 60a–c GEG)
Im Rahmen des Heizungs-Checks nach §§ 60a–c GEG bewertet der berechtigte Fachhandwerker — dazu zählen u.a. Bezirksschornsteinfeger — die energetische Effizienz von Heizungsanlagen und dokumentiert das Ergebnis.
Beratungs- und Hinweispflicht
Bei der Feststellung von Optimierungspotenzial oder austauschpflichtigen Konstellationen (z.B. Heizungen ab einem bestimmten Alter ohne Brennwerttechnik) hat der Bezirksschornsteinfeger im jeweils geltenden Rahmen auf bestehende Pflichten und Fördermöglichkeiten hinzuweisen. Maßgeblich sind §§ 60a–c GEG sowie die Beratungsvorschriften des § 71 GEG.
Erweiterte Dokumentation
Alle durchgeführten Heizungs-Checks und Beratungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und archiviert werden.
Digitale Unterstützung ist unverzichtbar
Die erweiterten GEG-Pflichten lassen sich ohne geeignete Software kaum noch bewältigen. KehrbuchDigital bietet im Professional-Tarif ein vollständiges GEG-Compliance-Modul mit Checklisten, automatischen Berechnungen und lückenloser Dokumentation.
Fazit
Das GEG 2024 macht die Arbeit des Bezirksschornsteinfegers komplexer. Mit der richtigen Software-Unterstützung lässt sich der zusätzliche Aufwand jedoch effizient bewältigen und gleichzeitig die Compliance sicherstellen.