GEG 2024: Pflichten für Bezirksschornsteinfeger
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der seit 1. Januar 2024 geltenden Fassung erweitert das Aufgabenfeld des Bezirksschornsteinfegers im Bereich Heizungs-Check (§§ 60a–c GEG) und energiebezogene Beratung. Die klassische Feuerstättenschau bleibt parallel im SchfHwG / in der KÜO geregelt.
Neue Pflichtaufgaben nach GEG 2024
Heizungs-Check nach §§ 60a–c GEG
Im Rahmen des Heizungs-Checks bewertet der berechtigte Fachhandwerker — dazu zählen u.a. Bezirksschornsteinfeger — die energetische Effizienz von Heizungsanlagen und dokumentiert das Ergebnis.
Beratungs- und Hinweispflicht
Bei Optimierungspotenzial oder austauschpflichtigen Konstellationen (z.B. Heizungen ab einem bestimmten Alter ohne Brennwerttechnik) ist auf bestehende Pflichten und Fördermöglichkeiten hinzuweisen — im Rahmen der §§ 60a–c, 71 GEG.
Dokumentation der Heizungs-Checks
Alle durchgeführten Heizungs-Checks und energiebezogenen Beratungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und archiviert werden.
Erweitertes Prüfspektrum (Wärmepumpen, Hybridheizungen)
Neue Heizungstechnologien fallen zunehmend in den Prüf- und Beratungsbereich des Bezirksschornsteinfegers. Eine saubere Dokumentation der Anlagenparameter ist entscheidend.
Mitwirkung bei behördlichen Verfahren
Festgestellte Mängel und nicht erfüllte GEG-Anforderungen werden im Rahmen der bestehenden Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten an die zuständige Behörde berichtet.