SchfHwG 2025: Elektronisches Kehrbuch ist jetzt Pflicht
Das novellierte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2025 alle Bezirksschornsteinfeger zur elektronischen Kehrbuchführung. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Bußgelder
bis 50.000 €
bei Verstoß gegen die elektronische Kehrbuchführungspflicht
Gültig seit
01.01.2025
Übergangsfrist läuft bereits
Betroffene
Alle
Bezirksschornsteinfeger in Deutschland
Anforderungen an das elektronische Kehrbuch
Das SchfHwG 2025 definiert klare Anforderungen an die elektronische Kehrbuchführung. Jeder Bezirksschornsteinfeger muss sicherstellen, dass seine Software diese Anforderungen erfüllt:
Revisionssichere Speicherung
Alle Einträge müssen unveränderbar gespeichert werden. Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden (Audit-Trail).
Vollständige Dokumentation
Alle Feuerstätten, Prüftermine, Messergebnisse und Mängelberichte müssen lückenlos digital erfasst werden.
Digitaler Feuerstättenbescheid
Feuerstättenbescheide müssen digital erstellt und archiviert werden können.
Datensicherung
Regelmäßige, automatische Backups der Kehrbuch-Daten müssen gewährleistet sein.
Datenschutz (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss DSGVO-konform erfolgen. Server müssen in der EU stehen.
Export-Funktion
Daten müssen für Behörden und Aufsichtsstellen in gängigen Formaten exportierbar sein.
Zugriffsschutz
Unbefugter Zugriff auf Kehrbuch-Daten muss durch geeignete technische Maßnahmen verhindert werden.