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Gesetzliche Pflicht seit 01.01.2025

SchfHwG 2025: Elektronisches Kehrbuch ist jetzt Pflicht

Das novellierte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2025 alle Bezirksschornsteinfeger zur elektronischen Kehrbuchführung. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Bußgelder

bis 50.000 €

bei Verstoß gegen die elektronische Kehrbuchführungspflicht

Gültig seit

01.01.2025

Übergangsfrist läuft bereits

Betroffene

Alle

Bezirksschornsteinfeger in Deutschland

Anforderungen an das elektronische Kehrbuch

Das SchfHwG 2025 definiert klare Anforderungen an die elektronische Kehrbuchführung. Jeder Bezirksschornsteinfeger muss sicherstellen, dass seine Software diese Anforderungen erfüllt:

Revisionssichere Speicherung

Alle Einträge müssen unveränderbar gespeichert werden. Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden (Audit-Trail).

Vollständige Dokumentation

Alle Feuerstätten, Prüftermine, Messergebnisse und Mängelberichte müssen lückenlos digital erfasst werden.

Digitaler Feuerstättenbescheid

Feuerstättenbescheide müssen digital erstellt und archiviert werden können.

Datensicherung

Regelmäßige, automatische Backups der Kehrbuch-Daten müssen gewährleistet sein.

Datenschutz (DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss DSGVO-konform erfolgen. Server müssen in der EU stehen.

Export-Funktion

Daten müssen für Behörden und Aufsichtsstellen in gängigen Formaten exportierbar sein.

Zugriffsschutz

Unbefugter Zugriff auf Kehrbuch-Daten muss durch geeignete technische Maßnahmen verhindert werden.

KehrbuchDigital erfüllt alle Anforderungen

KehrbuchDigital wurde von Anfang an mit Blick auf das SchfHwG 2025 entwickelt. Alle oben genannten Anforderungen sind vollständig implementiert und werden durch automatische Updates stets aktuell gehalten.

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