SchfHwG 2025 – Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 grundlegend reformiert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die digitale Kehrbuchführung und die Nachweispflichten für Bezirksschornsteinfeger.
Was ist das SchfHwG?
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz regelt die Berufsausübung des Schornsteinfegerhandwerks in Deutschland. Es definiert die Pflichten der Schornsteinfeger, insbesondere die Kehr-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerstätten.
Die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2025
1. Elektronisches Kehrbuch wird Pflicht
Ab 2025 müssen alle Bezirksschornsteinfeger ihr Kehrbuch in elektronischer Form führen. Die bisherige Papierform ist nur noch als Ausdruck zulässig, wenn keine elektronische Lösung verfügbar ist.
2. Digitale Nachweispflicht
Durchgeführte Kehrungen, Messungen und Überprüfungen müssen künftig unverzüglich digital erfasst werden. Die Frist beträgt maximal 3 Werktage nach Durchführung.
3. Schnittstellen zu Behörden
Die Landesbehörden können künftig direkten Zugriff auf die Kehrbuchdaten anfordern. Dies erfordert entsprechende technische Vorkehrungen und Schnittstellen.
Anforderungen an die Software
Die Software zur Kehrbuchführung muss bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Revisionssichere Speicherung aller Daten
- Automatische Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise
- Schnittstellen zu Behörden (auf Anforderung)
- Backup und Datenwiederherstellung
- DSGVO-Konformität
Was bedeutet das für Sie?
Als Bezirksschornsteinfeger müssen Sie entweder in eine geeignete Software investieren oder einen Dienstleister beauftragen, der die elektronische Kehrbuchführung für Sie übernimmt. Die Umstellung erfordert zunächst Zeit und possibly Kosten, langfristig profitieren Sie jedoch von:
- Weniger Papierkram
- Schnellerer Nachweiserstellung
- Besseren Auswertungsmöglichkeiten
- Einfacherer Behördenkommunikation
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- Automatische GEG-konforme Nachweise
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