SchfHwG 2025 – Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) bildet zusammen mit der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) den gesetzlichen Rahmen für Bezirksschornsteinfeger. Mit den ab 2025 wirksamen Anpassungen rückt die elektronische Kehrbuchführung und Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden weiter in den Fokus.
Was ist das SchfHwG?
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz regelt die Berufsausübung des Schornsteinfegerhandwerks in Deutschland. Es definiert die Pflichten der Schornsteinfeger, insbesondere die Kehr-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerstätten, sowie die Pflicht zur Kehrbuchführung (§ 19 SchfHwG).
Worauf sich Bezirksschornsteinfeger 2025 einstellen sollten
1. Elektronische Kehrbuchführung als Standard
Aufsichtsbehörden erwarten zunehmend digital geführte und übermittelbare Kehrbuchdaten. Wer rein papierbasiert arbeitet, gerät bei Bezirksbegehungen und Datenanforderungen unter Druck — eine geeignete Software ist daher faktisch unverzichtbar.
2. Zeitnahe Dokumentation
Durchgeführte Kehrungen, Messungen und Überprüfungen sollten möglichst zeitnah digital erfasst werden, damit Daten bei Anfragen jederzeit aktuell und vollständig vorliegen. Die genauen Fristen folgen aus KÜO und Landesvorgaben.
3. Schnittstellen zu Behörden
Aufsichtsbehörden fragen Kehrbuchdaten zunehmend in strukturierter, digital verarbeitbarer Form an. Eine moderne Software sollte entsprechende Export- und Übermittlungsformate bereitstellen.
Anforderungen an die Software
Die Software zur Kehrbuchführung muss bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Revisionssichere Speicherung aller Daten
- Automatische Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise
- Schnittstellen zu Behörden (auf Anforderung)
- Backup und Datenwiederherstellung
- DSGVO-Konformität
Was bedeutet das für Sie?
Als Bezirksschornsteinfeger müssen Sie entweder in eine geeignete Software investieren oder einen Dienstleister beauftragen, der die elektronische Kehrbuchführung für Sie übernimmt. Die Umstellung erfordert zunächst Zeit und unter Umständen Kosten, langfristig profitieren Sie jedoch von:
- Weniger Papierkram
- Schnellerer Nachweiserstellung
- Besseren Auswertungsmöglichkeiten
- Einfacherer Behördenkommunikation
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- Automatische GEG-konforme Nachweise
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